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Anfechtung der Vaterschaft durch biologischen Vater

FamilienrechtJudikaturMag. Ulrich PesendorferiFamZ 2012/84iFamZ 2012, 120 Heft 3 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: In zwei Fällen klagten deutsche Staatsangehörige auf Feststellung der Vaterschaft zu ihrem leiblichen Kind. Das BVerfG lehnte das jeweils ab, weil die Kinder in einer dauerhaften sozial-familiären Bindung leben würden und das deutsche Recht für den mutmaßlichen biologischen Vater keine Möglichkeit vorsehe, die Vaterschaft gegen die Familie feststellen zu lassen. Der EGMR prüfte, ob die EMRK-Vertragstaaten verpflichtet sind, eine solche Möglichkeit gesetzlich einzuräumen. Für die Beurteilung zog er rechtsvergleichend die entsprechenden Bestimmungen in allen Mitgliedstaaten heran.

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