§ 144 ABGB; § 66 Abs 2 AußStrG
Im gegenständlichen Urteil stellte der OGH klar, inwieweit im Obsorgeverfahren in zweiter Instanz das Neuerungsverbot durchbrochen werden kann und wie das Vorbringen neuer Tatsachen im höchstgerichtlichen Verfahren zu handhaben ist.