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Besuchs- und Informationsrecht des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters

FamilienrechtJudikaturMag.. Ulrich Pesendorfer, Bezirksgericht WieniFamZ 2012/38iFamZ 2012, 62 - 63 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der EGMR hat im Fall Schneider gegen Deutschland entschieden, dass der biologische Vater auch bei fehlen einer familiären Beziehung ein Besuchs- und Informationsrecht zukommt. Weiters wurde vom EMRG festgehalten, dass der leibliche, nicht rechtliche Vater nicht auf die Durchführung eines Abstammungsverfahren verwiesen werden darf, wenn er ein Besuchs- oder Informationsrecht beantragt. Die Entscheidung über des Kindeswohl erfolgt entsprechend der Konstellation des Einzelfalls.

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