vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auch bei eingetragenen Partnern ist Doppelname unter Setzung eines Bindestrichs zu bilden und zu führen

GrundrechteJudikaturUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universitätsprofessor an der Universität Wien; Ulrich PesendorferiFamZ 2012/3iFamZ 2012, 9 - 10 Heft 1 v. 1.1.2012

Art 8 EMRK; Art 14 EMRK; § 2 NÄG; § 93 ABGB

Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung B 518/11 des VfGH vom 22.9.2011 eingegangen, welche untersucht, ob es gegen Art 8 EMRK verstößt, dass die Annahme eines Doppelnamens bei eingetragenen Partnern nicht nachträglich sondern nur im Zuge der Eintragung der Partnerschaft möglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!