§ 176 ABGB; ߧ 62 Abs 1 AußStrG
In vorliegender Sache hatte sich die erkennende Instanz in Hinblick auf die Rekurslegitimation einer Mutter im Obsorgeverfahren mit der Frage zu befassen, ob den Wünschen des zwölfjährigen Minderjährigen entsprochen wurde.