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Nach stRsp gehen Unterhaltsverpflichtungen grundsätzlich allen anderen Verbindlichkeiten vor

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2011/214iFamZ 2011, 305 Heft 6 v. 1.11.2011

§ 140 ABGB

Vorliegende Entscheidung geht vertiefend auf das Verhältnis von Unterhaltsverpflichtungen zu Kreditverbindlichkeiten ein.

OGH 30.08.2011, 10 Ob 57/11x

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