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Übertragung der Obsorge an Jugendwohlfahrtsträger keine erhebliche Rechtsfrage

FamilienrechtJudikaturGabriela Thoma-Twaroch (Bearbeitung)iFamZ 2011/143iFamZ 2011, 198 Heft 4 v. 1.7.2011

ߧ 62 Abs 2 Z 1 AußStrG; § 176 ABGB

Mit vorliegender Entscheidung stellt der OGH klar, dass die Übertragung der Obsorge an Jugendwohlfahrtsträger nur aufgrund einer singulären familiären Situation getroffen werden kann und daher keine über den Einzelfall hinaus erhebliche Rechtsfrage begründet.

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