§ 49 EheG
Die folgende OGH Entscheidung thematisiert die Verschuldensabwägung bei unheilbar zerrütteten Ehen. Demnach haben Eheverfehlungen, die bereits nach der irreversiblen Zerrüttung vorgefallen sind, keine Auswirkung auf die Verschuldensabwägung.
OGH 29.3.2011, 2 Ob 230/10b