ߧ 62 Abs 1 AußStrG; § 148 ABGB
In vorliegender Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob verbleibende Verdachtsmomente eines dem Kindeswohl widersprechenden Fehlverhaltens des nicht betreuenden Elternteils erhebliche Beschränkungen des Besuchsrechts rechtfertigen, oder ob das Risiko eines neuerlichen Fehlverhaltens zum Nachteil des Kindes in Kauf genommen werden kann.