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Ausdehnung des Aufteilungsantrags

UnterhaltsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2011/123iFamZ 2011, 165 - 166 Heft 3 v. 1.5.2011

§ 95 EheG

Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH klärend der Frage zu, ob eheliches Vermögen, welches nach der in § 95 EheG normierten Frist behauptet wird, nach Ablauf der Jahresfrist berücksichtigt werden kann.

OGH 23.2.2011, 1 Ob 26/11x

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