§ 95 EheG
Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH klärend der Frage zu, ob eheliches Vermögen, welches nach der in § 95 EheG normierten Frist behauptet wird, nach Ablauf der Jahresfrist berücksichtigt werden kann.
OGH 23.2.2011, 1 Ob 26/11x
§ 95 EheG
Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH klärend der Frage zu, ob eheliches Vermögen, welches nach der in § 95 EheG normierten Frist behauptet wird, nach Ablauf der Jahresfrist berücksichtigt werden kann.
OGH 23.2.2011, 1 Ob 26/11x