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Parteistellung und Rekurslegitimation des Noterben

ErbrechtJudikaturBearb. v. HR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LGiFamZ 2011/125iFamZ 2011, 167 Heft 3 v. 1.5.2011

ߧ 164 AußStrG; § 784 ABGB; § 804 ABGB; § 812 ABGB; § 823 ABGB

Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend der Stellung des Noterben, der dem Verlassenschaftsverfahren nicht beigezogen wurde. Wie kann, im Vergleich dazu, der übergangene Erbe seine Ansprüche geltend machen?

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