ߧ 107 Abs 2 AußStrG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen eine bloß vorläufige Einräumung der Obsorge und des Rechts auf persönlichen Verkehr geboten scheint.
ߧ 107 Abs 2 AußStrG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen eine bloß vorläufige Einräumung der Obsorge und des Rechts auf persönlichen Verkehr geboten scheint.