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Vorläufige Einräumung der Obsorge und Ausübung des Rechts auf den persönlichen Verkehr setzt akute Gefährdung des Kindeswohls voraus

AußerstreitrechtJudikaturLStA Dr. Robert Fucik (Bearbeitung)iFamZ 2011/102iFamZ 2011, 152 Heft 3 v. 1.5.2011

ߧ 107 Abs 2 AußStrG

Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen eine bloß vorläufige Einräumung der Obsorge und des Rechts auf persönlichen Verkehr geboten scheint.

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