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Vorläufige Obsorge des Jugendwohlfahrtsträgers endet mit Aufhebung der vorläufigen Maßnahme

FamilienrechtJudikaturDr. Gabriela Thoma-Twaroch (Bearbeitung)iFamZ 2011/59iFamZ 2011, 76 Heft 2 v. 1.3.2011

§ 176 ABGB; § 215 ABGB; ߧ 12 Abs 1 AußStrG

Unter Bezugnahme auf die Arbeitsteilung zwischen Gericht und Jugendwohlfahrtsträger stellt dieser fest, dass das Ende der interimistischen Obsorge mit der Aufhebung der vorläufigen Maßnahme einhergeht.

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