Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich eingehend mit der Entscheidung EGMR 24.6.2010, Appl Nr 30141/04 hinsichtlich der Frage, ob gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung zusteht.
Rechtsgrundlagen: Art 12 EMRK
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