§ 26 Abs 2 IPRG
Mit vorliegender Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der Frage, welche Rechtsordnung zur Aufhebung einer Adoption aufgrund eines Wurzelmangels berufen ist.
§ 26 Abs 2 IPRG
Mit vorliegender Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der Frage, welche Rechtsordnung zur Aufhebung einer Adoption aufgrund eines Wurzelmangels berufen ist.