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Auf Adoptionsaufhebung wegen eines Wurzelmangels ist jenes Recht anzuwenden, das für den Abschluss des Adoptionsvertrags maßgebend war

Internationales PrivatrechtJudikaturLStA Dr. Robert Fucik (Bearbeitung)iFamZ 2011/50iFamZ 2011, 52 - 53 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 26 Abs 2 IPRG

Mit vorliegender Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der Frage, welche Rechtsordnung zur Aufhebung einer Adoption aufgrund eines Wurzelmangels berufen ist.

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