§ 230e ABGB
Im Zentrum der vorliegenden Rechtssache steht der Prüfungsmaßstab und die Haftung Sachverständiger für unrichtige Gutachten iZm der vermeintlichen Veranlagung von Mündelgeldern.
OGH 22.09.2010, 6 Ob 169/10m
§ 230e ABGB
Im Zentrum der vorliegenden Rechtssache steht der Prüfungsmaßstab und die Haftung Sachverständiger für unrichtige Gutachten iZm der vermeintlichen Veranlagung von Mündelgeldern.
OGH 22.09.2010, 6 Ob 169/10m