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Ersatz der Detektivkosten durch den Ehestörer

SchadenersatzrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/238iFamZ 2010, 334 - 335 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 49 EheG; § 1295 ABGB

Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, dass dem Drittstörer aufgrund mangelnder Verpflichtung, sich über den Familienstand eines Sexualpartners zu informieren, Detektivkosten nicht angelastet werden können.

OGH 8.7.2010, 2 Ob 111/10b

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