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Titelvorschussanspruch erst dann, wenn ein nach Vollstreckbarkeit des Titels fällig werdender Unterhaltsbeitrag nicht geleistet wird

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2010/224iFamZ 2010, 313 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 3 Z 2 UVG

Das erkennende Gericht stellt in verfahrensgegenständlicher Sache eindeutig klar, dass die Zuerkennung eines Unterhaltsvorschusses erst im Fall eines nach Vollstreckbarkeit des Titels fällig werdenden Unterhaltsbeitrags rechtens ist.

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