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Haftung wegen Unterbleibens einer sofortigen chirurgischen Abklärung

SchadenersatzrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2010/235iFamZ 2010, 329 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 1293 ABGB

Mit seinem Erkenntnis stellt der OGH eindeutig klar, dass eine Verpflichtung zur Verlegung eines Patienten gegeben ist, wenn am Standort der Krankenanstalt eine notwendige medizinische Abklärung nicht möglich ist.

OGH 30.6.2010, 3 Ob 77/10k

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