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Gegenüberstellung von Eheverfehlungen in ihrer Gesamtheit

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/202iFamZ 2010, 284 - 285 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 49 EheG

In vorliegendem Judikat hatte sich der OGH der Gegenüberstellung von Eheverfehlungen als Ganzes zu widmen, und festgestellt, dass unter Berücksichtigung aller Umstände gleichteiliges Verschulden anzunehmen ist.

OGH 25.3.2010, 2 Ob 31/10p

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