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Rückstellung in den Ursprungsstaat, nicht notwendig zum zurückgebliebenen Elternteil; kein Kostenersatz im Verfahren nach dem HKÜ

FamilienrechtJudikaturLStA Dr. Robert Fucik (Bearbeitung)iFamZ 2010/215iFamZ 2010, 304 Heft 5 v. 1.9.2010

ÜArt 12 HKÜ; ÜArt 26 HKÜ

Vorliegendes Judikat stellt klar, dass das HKÜ nicht den Zweck hat, Obsorgeregelungen durchzusetzen, sondern die Rückführung eines Kindes sicherzustellen. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass ein Kostenersatz im vorliegenden Fall nicht zuzusprechen ist.

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