§ 148 ABGB; ߧ 62 Abs 1 AußStrG
Gegenständlich war zu klären, ob das Kindswohl durch die Ausübung des Besuchsrechts des ehemals drogensüchtigen Vaters und einer unwahrscheinlichen Hepatitis C Erkrankung gefährdet wird.
OGH 6.7.2010, 1 Ob 74/10d
§ 148 ABGB; ߧ 62 Abs 1 AußStrG
Gegenständlich war zu klären, ob das Kindswohl durch die Ausübung des Besuchsrechts des ehemals drogensüchtigen Vaters und einer unwahrscheinlichen Hepatitis C Erkrankung gefährdet wird.
OGH 6.7.2010, 1 Ob 74/10d