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Nach einer Umstandsänderung sind bei Neufestsetzung des Unterhaltsanspruchs idR die seinerzeitigen Vergleichsrelationen zu wahren

UnterhaltsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/206iFamZ 2010, 286 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 94 ABGB

Der OGH stellt eindeutig fest, dass eine Neufestsetzung des Unterhaltsanspruchs aufgrund von Umstandsänderungen nicht völlig losgelöst von der damaligen vergleichsweisen Relation zu erfolgen hat.

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