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Kinderbetreuungsgeld: Einmal gewählte Variante kann nicht rückgängig gemacht werden

SozialversicherungsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2010/187iFamZ 2010, 273 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 26a KBGG

Das erkennende Gericht stellt mit seiner Entscheidung eindeutig klar, dass dem Berechtigten nach der Gewährung einer Auszahlungsvariante, in casu 20+4, ein nachträglicher Wechsel zu einer anderen Auszahlungsvariante nicht mehr offensteht.

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