Am 24. 6. 2010 entschied der EGMR über die Beschwerde von Horst Michael Schalk und Johann Franz Kopf, die Republik Österreich verwehre ihnen, einem Männerpaar, die Möglichkeit der Heirat und verstoße damit gegen die EMRK. Der EGMR wies die Beschwerde ab. Der Sukkus seiner Entscheidung lautet, dass nach gegenwärtigem Verständnis der EMRK die Vertragsparteien (member states) nicht verpflichtet sind, die Hetero-Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Weiters seien sie nicht verpflichtet, gleichgeschlechtlichen Paaren eine der Ehe gleiche oder ähnliche Institution zu bieten.