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Keine hinreichende Berücksichtigung bereits bestehender Familienbande bei Freigabe zur Adoption konventionswidrig

MenschenrechteJudikaturUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien; Markus VasekiFamZ 2010/135iFamZ 2010, 180 Heft 4 v. 1.7.2010

Zusammenfassung: Der EGMR prüfte, ob in bestimmten Fällen eine Verpflichtung des Staates zum Schutz entstehender bzw. sich entwickelnder Familienbeziehungen besteht. In diesem Fall ging es um die Frage, ob die verspätete Bearbeitung des Adoptionsantrags der Pflegeeltern Art 8 EMRK verletzt.

Rechtsgrundlagen: Art 8 EMRK

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