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Internationale Zuständigkeit für Unterhalts-Oppositionsklagen

UnterhaltsrechtJudikaturLStA Dr. Robert Fucik (Bearbeitung)iFamZ 2010/167iFamZ 2010, 216 - 217 Heft 4 v. 1.7.2010

Art 22 Z 5 EuGVVO

Der OGH prüfte, ob auf eine Oppositionsklage, mit der geänderte Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen behauptet werden, Art 22 Nr. 5 EuGVVO anwendbar ist. Mit Anmerkung von Robert Fucik.

OGH 24.3.2010, 3 Ob 12/10a

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