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Für die Anrechnung der Familienbeihilfe ist die Person des Familienbeihilfenempfängers irrelevant; keine Berücksichtigung von Einkommen aus Ferialarbeit als Eigeneinkommen

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2010/92iFamZ 2010, 143 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 140 ABGB

In gegenständlicher Sache war fraglich, ob Einkommen aus Ferialarbeit als Eigeneinkommen anzusehen ist. Weiters hat das Gericht als irrelevant erachtet, dass die Familienbeihilfe dem Kind direkt ausgezahlt wurde.

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