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Aus der Erbrechtspraxis des Dr. T

ErbrechtAufsatziFamZ 2010, 163 Heft 3 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Dr. T. behandelt in seiner Glosse Formvorschriften des Erbverzichtvertrags näher. Vor allem wird die Frage behandelt, ob eine solche Übereinkunft nur bei gleichzeitiger Anwesenheit der kontrahierenden Beteiligten gültig geschlossen werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 551 ABGB; § 154 ABGB

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