Zusammenfassung: Dr. T. behandelt in seiner Glosse Formvorschriften des Erbverzichtvertrags näher. Vor allem wird die Frage behandelt, ob eine solche Übereinkunft nur bei gleichzeitiger Anwesenheit der kontrahierenden Beteiligten gültig geschlossen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 551 ABGB; § 154 ABGB