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Rechte der Noterben im Verlassenschaftsverfahren - keine Änderung durch AußStrG 2003

ErbrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LG (Bearbeitung)iFamZ 2010/80iFamZ 2010, 111 - 112 Heft 2 v. 1.3.2010

ߧ 147 AußStrG; § 784 ABGB; § 804 ABGB; § 812 ABGB

Vorliegendes Judikat hatte sich mit Rechten der Noterben iZm einstweiligen Verfügungen zu befassen.

OGH 25.11.2009, 3 Ob 229/09m

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