Zusammenfassung: Der Verfasser widmet seinen Beitrag der Terminologie "Vertrauensbeziehung". Was ist darunter zu verstehen? Hat dieser neuartige Begriff eine inhaltliche Veränderung wechselseitiger Treuepflichten zur Folge?
Rechtsgrundlagen: § 8 EPG; § 9 EPG; § 10 EPG; § 11 EPG; § 12 EPG