§ 32 Abs 2 GBG; § 94 Abs 1 Z 2 GBG
In vorliegender Sache war die Eintragung eines beschränkten dinglichen Nutzungsrechts entgegen einem eingetragenen Belastungsverbot durch den Vorsorgebevollmächtigten zu behandeln. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um von einer gültigen Eintragung ausgehen zu können?