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Bewusstsein der Ortsveränderung nicht maßgeblich für Qualifikation als Freiheitsbeschränkung

Rechtsprechung UbGHeimAufGUniv.-Prof. Dr Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2010/24iFamZ 2010, 29 Heft 1 v. 1.1.2010

Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hat eindeutig festgestellt, dass es für die Qualifikation als Freiheitsbeschränkung alleine auf die Möglichkeit ankommt, einen Bereich aufgrund einer freien Entscheidung zu verlassen. Auf das Bewusstsein der Freiheitsentziehung kommt es aber nicht an.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimAufG

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