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Keine begründeten Bedenken nach § 7 UVG, wenn die Richtigkeit einer Behauptung nur durch aufwendige Erhebungen verifizierbar wäre

Rechtsprechung Kindesunterhalt und UVGUnterhaltsrechtHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2010/12iFamZ 2010, 22 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 7 Abs 1 Z 1 UVG

In vorliegender Sache war vor allem die Frage begründeter Bedenken iZm einem überhöhten Unterhaltsvergleich zu klären.

OGH 29.9.2009, 10 Ob 49/09t

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