§ 140 ABGB
Der OGH hatte über vorliegenden Unterhaltsanspruch der Oppositionsbeklagten zu entscheiden.
OGH 19.5.2009, 3 Ob 90/09w
§ 140 ABGB
Der OGH hatte über vorliegenden Unterhaltsanspruch der Oppositionsbeklagten zu entscheiden.
OGH 19.5.2009, 3 Ob 90/09w