vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wird die Entscheidung über das Verschulden erst nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs rechtskräftig, so liegt darin eine "neue" Tatsache iSd § 35 EO

Rechtsprechung Ehe- und PartnerschaftsrechtEherechtUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-HübneriFamZ 2009/248iFamZ 2009, 359 - 360 Heft 6 v. 1.11.2009

§ 35 EO; § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO

Im Falle der vorläufigen Festsetzung des Unterhalts hat der OGH einen vorläufigen Anspruch gem. § 94 ABGB gesehen, dem allerdings bei einem Ausspruch über die Schuld als "neue" Tatsache die Oppositionsklage entgegnet werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!