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Mittels Taster gesicherte Eingangstüre ist Freiheitsbeschränkung, wenn sie von der Bewohnerin nicht allein geöffnet werden kann

MedizinrechtJudikaturMichael GanneriFamZ 2009/201iFamZ 2009, 295 Heft 5 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Das LG Wels hatte zu entscheiden, ob ein Türöffner als freiheitsentziehende Maßnahme anzusehen ist oder nicht.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimAufG

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