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Bestellung eines Kollisionskurators als "Kinderbeistand"

Rechtsprechung Obsorge- und BesuchsrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2009/149iFamZ 2009, 201 Heft 4 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung spricht sich das LG Eisenstadt für die Bestellung eines Kollisionskurators als Vertrauensperson für das Kind, welches im gegenständlichen Fall völlig verhärteten Fronten zwischen seinen Eltern gegenübersteht, aus.

Rechtsgrundlagen: § 271 Abs 1 ABGB; ߧ 5 Abs 2 AußStrG

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