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Verhältnismäßigkeitsprüfung: Maßnahme hat sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht unerlässlich zu sein

Rechtsprechung UbGHeimAufGUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner, Universität InnsbruckiFamZ 2009/163iFamZ 2009, 223 Heft 4 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung behandelt der OGH die Frage, ob eine Drei- bzw. Fünfpunktfixierung einer u.a. am Borderline-Syndrom erkrankten Person eine zulässige Beschränkung darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 UbG

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