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Freiwillige Leistungen einer Lebensgefährtin sind nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen

Rechtsprechung Kindesunterhalt und UVGFamilienrechtHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2009/98iFamZ 2009, 142 - 143 Heft 3 v. 1.5.2009

§ 140 ABGB

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass bei freiwilligen Leistungen der Lebensgefährtin, welche nicht der Unterstützung unterhaltsberechtigter Kinder dienen, diese nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen seien.

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