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Haftung des Landes Kärnten für Folgen einer Schulimpfung gegen Hepatitis B

Rechtsprechung UbGHeimAufGa.o. Univ.-Prof. Dr. Michael Ganner, Universität Innsbruck (Bearbeitung)iFamZ 2009/117iFamZ 2009, 161 Heft 3 v. 1.5.2009

§ 1295 ABGB; § 1299 ABGB

Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Frage der ärztlichen Aufklärungspflicht vor einer Schulimpfung gegen Hepatitis B und der Einwilligung der Eltern als gesetzliche Vertretung des Patienten.

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