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Die Ehewohnung ist idR nicht jenem Ehegatten zuzuweisen, der auf keinen Fall eine angemessene Ausgleichszahlung zu leisten vermag

Rechtsprechung Ehe- und PartnerschaftsrechtEherechta.o. Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Universität Linz (Bearbeitung)iFamZ 2009/129iFamZ 2009, 169 Heft 3 v. 1.5.2009

§ 83 EheG

Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich mit der nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmenden Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, insbesondere der Zuweisung der Ehewohnung.

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