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Rechtsprechung Grundrechte und Familie - Eheschließung nach religiösem Ritus ist nicht mit Zivilehe gleichzuhalten

MenschenrechteJudikaturUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien; Markus VasekiFamZ 2009/96iFamZ 2009, 133 Heft 3 v. 1.5.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hat sich der EGMR mit der Frage Gleichstellung einer Zivilehe mit einer nach religiösem Ritus geschlossenen Ehe zu befassen. Der EGMR stellt fest, dass diesbezüglich keine Gleichstellung bestehe und somit die Verweigerung der Übertragung der Pensionsleistungen des verstorbenen "Ehegatten" keine Verletzung des Art 8 EMRK darstelle.

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