vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Akteneinsicht eines Dritten im Verlassenschaftsverfahren mit der Begründung der Verbesserung der Beweislage im Aufteilungsverfahren

Rechtsprechung VerfahrensrechtAußerstreitrechtUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Universität LinziFamZ 2009/114iFamZ 2009, 149 Heft 3 v. 1.5.2009

§ 219 Abs 2 ZPO; ߧ 22 AußStrG

In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Akteneinsicht eines Dritten im Verlassenschaftsverfahren sowie bei fehlender Zustimmung der Parteien mit der Vornahme einer zweistufigen Prüfung: rechtliches Interesse des Dritten und Interessenabwägung der Parteien mit jenen des Dritten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!