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Aufteilung idR im Verhältnis 1:1 - Geschenke der Ehegatten untereinander fallen in die Aufteilungsmasse - Bezifferung der Ausgleichszahlung auch noch nach Ablauf der Jahresfrist des § 95 EheG zulässig

EherechtAnm. v. Univ.-Prof Dr. Astrid Deixler-HübneriFamZ 2009/84iFamZ 2009, 107 - 108 Heft 2 v. 1.3.2009

ߧ 9 Abs 1 AußStrG; § 83 Abs 2 EheG; § 95 EheG

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