§ 82 Abs 2 EheG
In der vorliegenden Entscheidung geht es um die Anwendung des Gesetzesbegriffs des "berücksichtigungswürdigen Bedarfs des Kindes" an der Ehewohnung bei Umzug.
§ 82 Abs 2 EheG
In der vorliegenden Entscheidung geht es um die Anwendung des Gesetzesbegriffs des "berücksichtigungswürdigen Bedarfs des Kindes" an der Ehewohnung bei Umzug.