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Auslegung des Begriffs des berücksichtigungswürdigen Bedarfs eines gemeinsamen Kindes unterliegt einem Ermessenspielraum der Gerichte

EherechtBearb. v. Univ.-Prof Dr. Astrid Deixler-HübneriFamZ 2009/82iFamZ 2009, 106 - 107 Heft 2 v. 1.3.2009

§ 82 Abs 2 EheG

In der vorliegenden Entscheidung geht es um die Anwendung des Gesetzesbegriffs des "berücksichtigungswürdigen Bedarfs des Kindes" an der Ehewohnung bei Umzug.

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