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Bloßes Miteigentum an der Familienwohnung verschafft dem Unterhaltspflichtigen noch keinen Anspruch auf Anrechnung fiktiver Mietkosten

Rechtsprechung Kindesunterhalt und UVGUnterhaltsrechtMatthias Neumayr (Bearb)iFamZ 2009/7iFamZ 2009, 9 - 10 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 140 ABGB

Der OGH hatte zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der unterhaltsberechtigte Sohn die Ersparnis fiktiver Mietkosten anrechnen lassen müsse, wenn er in der ehemaligen Familienwohnung wohnt (die im gemeinsamen Eigentum seiner Eltern steht).

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