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Bereicherungsrechtlche Ansprüche sind keine mit dem Aufteilungsanspruch konkurrierenden Ansprüche - Aufteilungsansprüche unterliegen der Verfristung gemäß § 95 EheG

EherechtAstrid Deixler-HübneriFamZ 2008/172iFamZ 2008, 344 Heft 6 v. 1.11.2008

§ 95 EheG; § 1435 ABGB; § 81 EheG

Der OGH setzte sich mit der Präklusivfrist des § 95 EheG auseinander und prüfte, ob Aufteilungsansprüche dieser Frist unterliegen können.

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