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Maß der ärztlichen Aufklärungspflicht gegenüber einem nicht einsichts- und urteilsfähigen Minderjährigen

Rechtsprechung"rzterechtBearb. v. Matthias NeumayriFamZ 2008/123iFamZ 2008, 251 Heft 5 v. 1.9.2008

§ 146c ABGB

Das Maß der ärztlichen Aufklärungspflicht orientiert sich bei der Behandlung eines nicht einsichts- und urteilsfähigen Minderjährigen am Kenntnisstand des mit dem Arzt in Verbindung tretenden Elternteils. Ob dieser Elternteil auch gleichzeitig der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen ist, ist unerheblich.

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